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„Optische Mängel sind bloß Schönheitsfehler, solange sie keine Auswirkungen auf die Funktionstüchtigkeit des Gewerks haben“, wird oft behauptet. Damit gäbe es keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Zu Recht?
Unsere aktuelle „Jahrestagung Baumängel & Bauschäden“ widmet sich heuer der Beurteilung und Bewertung optischer Mängel und Abweichungen sowie deren rechtlicher Einordnung.
Behandelt werden die unterschiedlichen Formen in verschiedenen Bauteilen und Baustoffen, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie optische Mängel entstehen und vermieden werden können.
Die rechtliche Einführung durch den „Bauanwalt“ Dr. Herbert Gartner und die Fachbeiträge der Top-Experten aus der Sachverständigenbranche (aus den wichtigsten Gebieten des Bauens) machen diese jährliche Fachtagung zu einem Pflichttermin für alle Bauschaffenden.
Inhalt:
Zielgruppe:
9:00 Uhr| Begrüßung & Einleitung, aktuelle Fälle und Rechtsprechung
RA Univ.-Lektor Dr. Herbert Gartner
SV Arch. m.r.B. HS-Prof. i.R. Dipl.-Ing. Dr. Karl Mezera
9:30 Uhr | Wände und Wandbaustoffe
SV Dipl.-Ing. Georg Pommer
11:00 Uhr | Praktische Erfahrungen bei Planung und Ausführung zur Sanierung von Putz- und Wärmedämmverbundsystemen
SV Ing. Franz Kitzler
13:00 Uhr | Sanierung von Flachdächern und Terrassen: Zwischen Schadensbehebung und Schadensvergrößerung
SV Ing. Wolfgang Hubner
14:00 Uhr | Vom Ende des Schreckens: Möglichkeiten und Grenzen der Mängelsanierung im Fußbodenbau
SV Gerhard Tikal
15:30 Uhr | Fenster, Türen, Verglasungen
SV Ing. Herbert Tschirk
16:30 Uhr | Zusammenfassung, Ausblick & Diskussion