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Im Dezember 2024 wurde die neue Verordnung zum temporären CbCR-Safe-Harbour (CbCR-Safe-Harbour-V) veröffentlicht. Damit wurden die Voraussetzungen für die qualifizierte Finanzberichterstattung bzw. den qualifizierten länderbezogenen Bericht für die Berechnung der temporären CbCR-Safe-Harbous festgelegt. Das Ziel ist es, in den ersten Umsetzungsjahren von Pillar II eine vereinfachte Mindeststeuerrechnung zu ermöglichen, um sowohl Steuerpflichtige als auch Behörden zu entlasten. Denn die zusätzlichen Erklärungs- und Anzeigepflichten bzw. der Compliance-Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen durch Pillar II sind enorm.
Für die Anwendbarkeit der zeitlich befristeten CbCR-Safe-Harbours ist je Steuerjurisdiktion einer von drei Tests zu erfüllen, um die Ergänzungssteuer mit Null anzusetzen. Generell erfolgt eine Anlehnung an das Country-by-Country-Reporting, allerdings sind die Anforderungen an die Qualität der den Berechnungen zugrundeliegenden Daten um einiges höher. Empfehlenswert ist es daher, bestehende CbCR-Prozesse zu evaluieren und anzupassen.
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