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Wesentliche aktuelle Änderungen im Wiener Baurecht!
Mit dem jüngst in Kraft getretenen Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 (W-EGUG 2026) erfolgt als Sammelgesetz die Umsetzung der Bestimmungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ziel der EPBD ist eine komplette Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU bis 2050 und ab sofort gelten damit strengere Vorgaben für Energie, Solar und Mobilität bei Bauprojekten sowie anspruchsvollere Sanierungsziele.
Mit dem W-EGUG 2026 kommt es in der Wiener Bauordnung, dem Wiener Garagengesetz und der Wiener Bautechnikverordnung zu weitreichenden und zum Teil grundlegenden Änderungen, die insb. neue energietechnische Anforderungen bzw. die Übernahme von Anforderungen aus den OIB-Richtlinien in die Bauordnung und gesonderte Vorgaben an Gebäude (je nach Bauvorhaben und Gebäudetypologie) beinhalten. Darüber hinaus wird der neue Begriff „zulässige Energieformen“ eingeführt, Verpflichtungen zur Nachrüstung und Sanierung im Bestand normiert und Maßnahmen zum Ausbau der Einrichtungen für Fahrräder und E-Mobilität gesetzt. Gleichzeitig werden digitale Gebäudedaten zum Standard, vorgesehen sind Datenbankregelungen, u.a. für Energieausweise.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die maßgeblichen Rechtsvorschriften und die aktuellen Neuerungen – für die kompetente, effiziente und rechtssichere Planung sowie Umsetzung Ihrer Projekte!
Wesentliche Neuerungen in der WBauO, dem WHeizKG, dem WGarG und der WBTV durch die EPBD zur
Gesamtenergieeffizienz und Dekarbonisierung von Gebäuden, u.a.: