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Mit dem WiEReG 2027 steht eine der umfassendsten Reformen des österreichischen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer seit seiner Einführung bevor. Der aktuelle Begutachtungsentwurf wurde am 27. März 2026 veröffentlicht, die Begutachtungsfrist endet am 27. April 2026. Das Inkrafttreten ist entsprechend den unionsrechtlichen Umsetzungsfristen stufenweise mit 1. August 2026 sowie 10. Juli 2027 vorgesehen.
Das neue Gesetz setzt zentrale Vorgaben des EU-Geldwäschepakets, insbesondere der 6. Geldwäscherichtlinie (EU 2024/1640), um und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, Stiftungen, Berater:innen und Verpflichtete mit sich: strengere Prüfmechanismen, neue Einsichtsrechte bei berechtigtem Interesse, ausgeweitete Befugnisse der Registerbehörde bis hin zu Nachschauen vor Ort, neue Möglichkeiten zur Sanktionierung sowie ein modernisiertes System zur Setzung von Vermerken bei Unstimmigkeiten. Zusätzlich werden die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation weiter erhöht – insbesondere bei internationalen Beteiligungsstrukturen, komplexen Konzernen und bereits heute besonders sensiblen Gestaltungen wie Nominee-Vereinbarungen.
In unserem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah, welche Änderungen bei Beschlussfassung in dieser Form tatsächlich auf Rechtsträger zukommen, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie sich schon jetzt auf das WiEReG 2027 vorbereiten können. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Auswirkungen der Reform frühzeitig zu verstehen und Umsetzungsrisiken rechtzeitig zu minimieren.