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Die Zeit drängt: Denn nach § 128a der Wr. BO-Novelle 2023 ist das bereits seit 2014 für neu errichtete Gebäude verpflichtend zu führende Bauwerksbuch zukünftig auch für ältere Gebäude zu erstellen. Für bestehende Gebäude bis Baujahr 1919 muss bis 31.12.2027 ein Bauwerksbuch in der Bauwerksdatenbank registriert werden, für Gebäude bis Baujahr 1945 endet die Frist am 31.12.2030.
Das Bauwerksbuch ist damit längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine zentrale Pflichtaufgabe mit erheblichen haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen. Für Eigentümer:innen bzw. insbesondere für deren Immobilienverwaltungen, die die Pflicht zur Erstellung und Führung betreffen, stellt sich dabei nicht nur die Frage nach den gesetzlichen Anforderungen, sondern vor allem nach der praktischen, laufenden Umsetzung im Verwaltungsalltag. Darüber hinaus kann das Bauwerksbuch aber auch einen echten Mehrwert bieten, sei es bei Fragen der Instandhaltung, Versicherungsabwicklungen oder energetischen Sanierungen eines Gebäudes.
Das Webinar gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung und Führung des Bauwerksbuches sowie die Schnittstelle zwischen Eigentümer:innen, Verwaltung und Baupolizei. Anhand typischer Praxisfragen werden Problemfelder aufgezeigt und konkrete Handlungsempfehlungen für Verwaltungen abgeleitet.
Sie erhalten Rechtssicherheit im Umgang mit dem Bauwerksbuch und lernen,
Das Webinar richtet sich insbesondere an Immobilienverwaltungen, Eigentümervertreter:innen sowie mit Bau- und Bestandsfragen befasste Praktiker:innen.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftungsabgrenzungen
Erstellung und Führung des Bauwerksbuches
Die Verwaltung zwischen Eigentümer:in und Baupolizei