Peter Jedlicka ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein im Bereich Bankenaufsicht. Von Mai 2009 bis Juli 2018 Mitarbeiter der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (Abteilung Internationale Angelegenheiten und Legistik). Von Mai 2014 bis Mai 2016 Entsendung als Experte zur EZB (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus - SSM).
Die maßgeblichen kapitalmarktrechtlichen Regelungen sind im Börsegesetz und in der Marktmissbrauchsverordnung zusammengefasst. Der Kommentar bietet die Erläuterung des österreichischen Börsegesetzes und der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung.