Ursula Rath ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf Kapitalmarkttransaktionen, Finanzmarktaufsichtsrecht sowie M&A-Transaktionen im Finanzdienstleistungsbereich spezialisiert. Seit uber 10 Jahren berat sie bei Börsenotierungen, Anleiheemissionen, Umplatzierungen, kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten und grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen.
Die maßgeblichen kapitalmarktrechtlichen Regelungen sind im Börsegesetz und in der Marktmissbrauchsverordnung zusammengefasst. Der Kommentar bietet die Erläuterung des österreichischen Börsegesetzes und der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung.