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Webinar | Dienstag, 10. März 2026 | 14:00 bis 16:00

Bilanzierung von künstlicher Intelligenz (KI)

Grundsätze & praktische Behandlung im UGB und Steuerrecht
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Die neusten technischen Entwicklungen ziehen auch am Bilanzrecht nicht spurlos vorbei: Immer mehr Unternehmen setzen künstliche Intelligenz (KI) ein, um dadurch Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen herbeizuführen. Mit der Entwicklung oder Anschaffung von KI sind jedoch oftmals auch erhebliche Kosten und folglich auch die Fragen verbunden, wie diese bilanzrechtlich und für die steuerrechtliche Gewinnermittlung korrekt zu erfassen sind. Entscheidend ist die korrekte Beurteilung als Vermögensgegenstand und die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Durch das im Regierungsprogramm (unter Budgetvorbehalt) vorgesehene Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögensgegenstände gewinnt dieser Themenkomplex zusätzlich an Relevanz.

In diesem Webinar erfahren Sie, wann und wie der Vermögensgestand „künstliche Intelligenz“ zu aktivieren und abzuschreiben ist und wie Nutzungsrechte an KI-Lösungen zu verbuchen sind. Darüber hinaus werden praktische Fragen rund um die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte diskutiert (sowohl nach UGB als auch im Steuerrecht). 
Die beiden Vortragenden Sebastian Gensluckner und Karl Stückler legen auf verständliche Weise dar, wie diese Neuerungen sich in das bestehende System der Bilanzierung einordnen lassen und vereinen dabei die Perspektiven der Finanzverwaltung und Beraterpraxis.

 

WEBINARE – so funktioniert`s
Mit den Live-Webinaren des Linde Campus ist Weiterbildung so einfach wie noch nie: Mit nur einem „Klick“ sind Sie mit dem virtuellen Meetingraum verbunden und können jederzeit per Chatfunktion mit den Referentinnen kommunizieren. Sie erhalten vorab den Zugangslink sowie die Vortragsunterlagen und absolvieren das Webinar bequem über Ihren Bildschirm.
Durch unsere Webinare sind Sie räumlich unabhängig und profitieren von der kompakten Wissensvermittlung!

 

  • Technische Grundlagen: Was ist künstliche Intelligenz und wie können Unternehmen sie nutzen?
  • Ist KI ein Vermögensgegenstand iSd UGB und wann ist sie in der Bilanz zu aktiveren?
  • Was zählt zum Vermögensgegenstand KI: Trainingsdaten, Algorithmen, Soft- und Hardware?
  • Wie sind Nutzungsrechte an KI (z.B. Bezug über Cloud-Systeme; AI as a service) zu behandeln?
  • Wie und wann kann KI trotz des Aktivierungsverbots für immaterielle Werte aktiviert werden, und welcher Wertansatz ist zu wählen?
  • Wie sind Updates und Weiterentwicklungen von KI zu behandeln, wann liegt Erhaltungs- und Herstellungsaufwand vor?
  • Welche Nutzungsdauer und welche Abschreibungsmethoden kommen für KI in Frage?
Preise zzgl. 20% MwSt.
pro Person
190,00 €
ab 2 Personen
161,00 €
Dr. Karl Stückler, BSc, LL.B.
Karl Stückler ist Steuerberater und Partner bei der BDO Austria GmbH in Wien mit den Tätigkeitsschwerpunkten Rechnungslegung, Bilanzsteuerrecht, Umgründungen und Konzernsteuerrecht. Zuvor war er u.a. als Universitätsassistent tätig. Er ist Mitglied in den Fachsenaten für Steuer- und Sozialrecht ...

Dr. Sebastian Gensluckner
Dr. Sebastian Gensluckner ist Mitarbeiter der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und war zuvor als Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien tätig.



Seminardetails


Dienstag, 10. März 2026
14:00 bis 16:00
Ansprechpartner
Natalia Migas, BA
Tel.: +43 1 24 630 - 877
Fax: +43 1 24 630 - 746
E-Mail: natalia.migas lindeverlag.at

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