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Die neusten technischen Entwicklungen ziehen auch am Bilanzrecht nicht spurlos vorbei: Immer mehr Unternehmen setzen künstliche Intelligenz (KI) ein, um dadurch Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen herbeizuführen. Mit der Entwicklung oder Anschaffung von KI sind jedoch oftmals auch erhebliche Kosten und folglich auch die Fragen verbunden, wie diese bilanzrechtlich und für die steuerrechtliche Gewinnermittlung korrekt zu erfassen sind. Entscheidend ist die korrekte Beurteilung als Vermögensgegenstand und die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Durch das im Regierungsprogramm (unter Budgetvorbehalt) vorgesehene Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögensgegenstände gewinnt dieser Themenkomplex zusätzlich an Relevanz.
In diesem Webinar erfahren Sie, wann und wie der Vermögensgestand „künstliche Intelligenz“ zu aktivieren und abzuschreiben ist und wie Nutzungsrechte an KI-Lösungen zu verbuchen sind. Darüber hinaus werden praktische Fragen rund um die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte diskutiert (sowohl nach UGB als auch im Steuerrecht).
Die beiden Vortragenden Sebastian Gensluckner und Karl Stückler legen auf verständliche Weise dar, wie diese Neuerungen sich in das bestehende System der Bilanzierung einordnen lassen und vereinen dabei die Perspektiven der Finanzverwaltung und Beraterpraxis.