Buchbestellungen in AT versandkostenfrei
Im Regierungsprogramm 2025–2029 bereits angekündigt, wird die Maßnahme nun durch das Betrugsbekämpfungspaket mit Wirkung ab 1.1.2026 umgesetzt: der Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien wird deutlich eingeschränkt. Zentral ist dabei die neue Definition „besonders repräsentativer Grundstücke“. Ein solches Grundstück für Wohnzwecke liegt nach der Regierungsvorlage dann vor, wenn die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten für das Wohnobjekt einschließlich Nebengebäuden und sonstigen Bauwerken innerhalb von fünf Jahren ab Anschaffung bzw. Baubeginn mehr als EUR 2.000.000 betragen. Bei der Vermietung solcher Immobilien steht dem Vermieter somit für seine Vorleistungen kein Vorsteuerabzug zu.
Details zur kürzlich veröffentlichten Regierungsvorlage und wie man kurzfristig darauf reagieren kann, erfahren Sie im Webinar am 10.12.2025.