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Das EU-Meldepflichtgesetz erstmals umfassend dargestellt
Unter dem Schlagwort „DAC 6“ ist in der gesamten Europäischen Union eine komplett neuartige Meldeverpflichtung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden, die den den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten vorsieht. Österreich hat diese Meldeverpflichtung im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) mit Juli 2020 umgesetzt. Sowohl Unternehmen als auch Berater sind demnach verpflichtet, verschiedenste Strukturen mit grenzüberschreitendem Element der Finanzverwaltung mittels Ad-hoc-Meldungen mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Meldeverpflichtung kann zu hohen Strafen führen. Aufgrund der Komplexität dieser steuerrechtlichen Thematik sowie der vielen bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Regelungen stellt die neue „Echtzeitmeldung“ eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Das „SWI-Spezial Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle“ dient als Hilfestellung, um meldepflichtige Gestaltungen rechtzeitig zu erkennen und fristgerecht zu melden. Von einem im Internationalen Steuerrecht praktisch und wissenschaftlich tätigen Autorenteam verfasst, richtet sich das Werk an alle grenzüberschreitend agierenden Unternehmen sowie Berater.
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