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11. Juni 2018 von Susanne Werner
Unternehmensnews
Dürfen die Behörden die Indexierung der Familienleistungen anwenden?

Leitartikel der aktuellen ASoK-Ausgabe diskutiert unionsrechtlichen Anwendungsvorrang

Wien, 11.06.2018. In der aktuellen ASoK (Arbeits- und SozialrechtsKartei) vom Juni 2018 diskutieren o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Vorstand des Departments für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, und Mag. Christoph Paul Ludvik, BSc. (WU), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, das Thema „Indexierung der Familienleistungen“ unter dem Aspekt des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs und des Vorlagerechts bzw. der Vorlagepflicht kritisch.

Es geht um die Kernfrage, ob das Vorhaben der Bundesregierung, Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an das (niedrigere) Preisniveau der Lebenshaltungskosten des Wohnortstaates des Kindes anzupassen, dem Unionsrecht widerspricht und die betreffenden Regelungen deshalb unangewendet bleiben müssen.

Denn: „Sind die Verstöße offenkundig unionsrechtswidrig, erscheint nicht einmal eine Vorlage an den EuGH geboten“, so Marhold und Ludvik in der aktuellen ASoK-Ausgabe.

Wohnortanknüpfung wiederspricht Unionsrecht

Die Autoren kommen in ihrer Abhandlung zu dem Schluss, dass die Wohnortanknüpfung in Bezug auf die Familienangehörigen und die daran geknüpfte Anpassung der Leistungshöhe dem Unionsrecht widersprechen. Eine Anwendung der Indexierung durch österreichische Verwaltungsbehörden und Gerichte hat daher zu unterbleiben.

Der gesamte Artikel ist in der aktuellen ASoK, Juni 2018 (Nr. 6), erschienen. Die ASoK (Arbeits- und SozialrechtsKartei) informiert monatlich über neueste Entwicklungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht.

Das Einzelheft zum Kauf sowie alle Abo-Konditionen: https://www.lindeverlag.at/zeitschrift/asok-6?page_id=12

 

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