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03. Juli 2017 von Caroline Ostertag, BA
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EU-Datenschutz-Reform: Lindecampus Business-Breakfast zeigte, welche Schritte zu setzen sind

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt mit 25. Mai 2018 in Geltung und ist unmittelbar anzuwenden. Bis dahin müssen Firmen ihre Datenanwendungen den neuen Regelungen anpassen - eine Missachtung kann teure Geldstrafen nach sich ziehen. Welche Veränderungen und neue Pflichten kommen auf Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu? Wie müssen Sie sich konkret vorbereiten um Ihr Unternehmen datenschutzsicher zu machen und welche Rolle spielt dabei die Datenschutzbehörde?
 

Bei dem von Lindecampus organisierten Business Breakfast „Datenschutz Neu: 12 Schritte zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ am 6. September in Wien gingen Experten aus IT-, Arbeits- und Datenschutzrecht gezielt auf diese Fragen ein und garantierten dabei einen unmittelbaren Praxisbezug. Neben den neuen Grundprinzipien und dem Zeitplan der EU-Datenschutzreform lag der Fokus auf der Implementierung der geänderten Prozesse in der Praxis.
 

Referenten: RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E (Baker McKenzie), Mag. Judith Morgenstern (MOSATI Rechtsanwälte), Mag. Stefanie Pitsch (Datenschutzbehörde)

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