Eva-Maria Marat hat das Studium der Rechtswissenschaften sowie der Germanistik/Theaterwissenschaft an der Universitat Wien.Von 1981–2013 Mitarbeiterin der Rechtsabteilung im Zentral-Arbeitsinspektorat, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Arbeitsschwerpunkte im Bereich Verwendungsschutz, insbesondere Mutterschutz und Arbeitszeitrecht. Abhaltung von Dienstprufungskursen fur die Arbeitsinspektion sowie von Fachseminaren und Konferenzen zu Sonderthemen im Arbeitnehmer-Innenschutz.
Schwerpunkt des Kommentars sind die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz als werdende oder stillende Mutter oder nach der Entbindung mit Hinweis auf die Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Mutterschutzgesetz - übersichtlich und aktuell kommentiert
Das Mutterschutzgesetz 1979 weist als Spezialnorm im Bereich Arbeitnehmerinnenschutz einen umfassenden Geltungsbereich auf; es gilt auch für bestimmte Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst. In ...