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Die Zeit drängt: Denn nach § 128a der Wiener Bauordnungs-Novelle 2023 ist das bereits seit 2014 für neu errichtete Gebäude verpflichtend zu führende Bauwerksbuch zukünftig auch für ältere Gebäude zu erstellen. Hauseigentümer:innen bzw. deren Verwaltungen müssen für bestehende Gebäude bis Baujahr 1919 bis zum 31.12.2027 ein Bauwerksbuch anlegen und in der Bauwerksdatenbank registrieren lassen, für Gebäude bis Baujahr 1945 endet die Frist am 31.12.2030.
Berechtigt zur Erstellung eines BWB sind Sachverständige, Ziviltechniker:innen bzw. ein/eine nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigte:r (bspw. Baumeister:innen). Während der Gesetzgeber klare Vorgaben zum Inhalt gemacht hat, hat er die Ausführung im Detail aber dem Ersteller überlassen.
Das Webinar richtet sich daher dezidiert an die Ersteller:innen von Bauwerksbüchern und soll bei der gesetzeskonformen Erstellung und Registrierung helfen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen inkl. Haftungsfragen, wird insb. auf die relevanten Inhalte des Bauwerksbuches, die Vorgehensweise bei der Erstüberprüfung und Angaben zu Baumängeln eingegangen. Praxishinweise zur Digitalisierung des Bauaktes, Registrierung in der Gebäudedatenbank und Übergabe ergänzen die Schwerpunkte.
Darüber hinaus beleuchtet das Vortragsteam die zukünftige Bedeutung des BWB in der Due Diligence, bei Liegenschaftstransaktionen sowie Finanzierungen.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftungsabgrenzungen
Erstellung des Bauwerksbuches
Erstüberprüfung
Registrierung und Übergabe