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Rechnungslegung – terminologisch korrekt
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zugleich muss auf der Ebene der Einzelabschlüsse nach wie vor ein HGB-Jahresabschluss erstellt werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die dem Recht eines EU-Mitgliedstaates unterliegen, müssen ihre Konzernabschlüsse nach den von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS erstellen. Im Zuge des Bilanzrechtsreformgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber es auch nicht kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen freigestellt, einen befreienden IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Zum Zwecke der Ausschüttungsbemessung und steuerlichen Gewinnermittlung muss auf Einzelabschlussebene jedoch nach wie vor ein HGB-Jahresabschluss erstellt werden. Insofern ist das HGB für den Einzelabschluss aller deutschen Unternehmen und den Konzernabschluss vieler mittelständischer Unternehmensgruppen nach wie vor die maßgebliche Rechnungslegungsnorm.
Auch terminologisch ist die korrekte Erstellung oder Fachübersetzung der geforderten Abschlüsse aufwendig und verlangt ein erstklassiges Verständnis für die zugrundeliegenden Rechnungslegungssysteme und ihre spezifischen Begriffe und Benennungen. Das vorliegende Wörterbuch (Dictionary) bietet hier eine wertvolle Hilfestellung.
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