Immobilienbesteuerung aktuell - verständlich und kompakt
Notare und Rechtsanwälte werden ab 1. Jänner 2013 zur Einbehaltung einer Immobilienertragssteuer nach §§ 30, 30a bis c EStG und §§ 10 und 11 GrEStG verpflichtet. Die Berater sind angehalten, die Einkommensteuer für Immobilientransaktionen zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Umsatzsteuer (Option zur Umsatzsteuerpflicht oder Vorsteuerberichtigung; Sicherung des Vorsteuerabzugs für den Erwerber; Analyse der Vor- und Nachteile einer Option zur Umsatzsteuerpflicht) sind weitere Beratungsfelder.
Die neue Rechtslage nach dem Stabilitätsgesetz 2012 und den Novellen des Abgabenänderungsgesetzes 2012 (BGBl. I Nr. 112/2012) wird in diesem SWK-Spezial systematisch aufbereitet.
55 Beispiele erläutern die praktische Anwendung der ImmoESt je nach Rechtsform des Veräußerers (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Personengesellschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts), die Aufteilung des Kaufpreises für Zwecke der Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und der ImmoESt, eine kostengünstige Zusammenarbeit von Notaren/Anwälten und Steuerberatern, die Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Erbfall und Einantwortung, die spezielle Situation bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren, Befreiungen, Spezialregeln für den Altbestand uvm.