Neues Zuwanderungsmodell mit Rot-Weiß-Rot-Karte – Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Praxis
Die siebenjährige Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit (in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren), die sich Österreich und Deutschland für die EU-8-Mitgliedstaaten (Beitritt zur EU am 1. 5. 2004) ausbedungen haben, ist mit 30. 4. 2011 ausgelaufen. Diese Öffnung der Ostgrenzen bringt massive Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich:
- Auch Arbeitnehmer aus den EU-8-Mitgliedstaaten (und deren Angehörige) sind automatisch vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und benötigen somit keine Bewilligung, um in Österreich arbeiten zu können.
- Die volle Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bewirkt auch Liberalisierungen für nach Österreich entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer.
- Als flankierende Maßnahme wurden gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung unterkollektivvertraglicher Entlohnung (Lohn- und Sozialdumping) beschlossen.
Auszug aus dem Inhalt:
- Änderungen im Recht der Ausländerbeschäftigung
- Neues Zuwanderungsmodell – Rot-Weiß-Rot-Karte
- Auslaufen der Übergangsregelungen
- Arbeitnehmerfreizügigkeit/Mitarbeiterentsendung in der Praxis
- Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz