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Der neue Kurzkommentar zum Oö GVG – Lösungen für komplexe Fragen
Ob klassische land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften, der Kauf eines Ferienhauses am See oder der Grunderwerb durch einen EU-Ausländer: Vor jeder Transaktion einer Liegenschaft in Oberösterreich ist zu prüfen, ob ein Genehmigungstatbestand nach dem Oberösterreichischen Grundverkehrsgesetz (Oö GVG) gegeben ist. Das gilt sowohl für den sorgfältigen berufsmäßigen Parteienvertreter als auch für den unvertretenen Laien.
Dieser kompakte Kommentar zum Oö GVG bietet Ihnen einen übersichtlichen Leitfaden für die tägliche Praxis mit Liegenschaftstransaktionen in einem Rechtsgebiet, das bis dato in der Literatur zu Unrecht eher stiefmütterlich behandelt wurde. Weitreichende Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Grundverkehrsrechts, die bis zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führen, werden oftmals unterschätzt. Mit diesem Kommentar erhalten Sie eine wertvolle Hilfestellung zur Bewältigung dieser Hürden – vom ersten Parteienkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss der Liegenschaftstransaktion.
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