Sichere Bezahlung per Rechnung, Kreditkarte, PayPal und Sofort. | |
Service Hotline: +43 1 246 30-801 |
Buchbestellungen in AT versandkostenfrei
Abbestellungen sind nur zum Ende eines Jahrganges möglich und müssen bis spätestens 30. November des Jahres schriftlich erfolgen. Unterbleibt die Abbestellung, so läuft das Abonnement automatisch auf ein Jahr und zu den jeweils gültigen Abopreisen weiter.
Vernehmungsverbote und Aussageverweigerungsrechte von Zeugen
In einem (Beweismittel)-Verfahren kommt jede natürliche Person als Zeuge in Betracht, womit einige Pflichten verbunden sind, u. a. die Verpflichtung, vor der Behörde wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Vernehmungsverbote und Aussageverweigerungsrechte stellen die Ausnahme von dieser Aussagepflicht dar.
Während Vernehmungsverbote von Amts wegen wahrzunehmen sind (z. B. Geistliche oder Beamte), stellen Aussageverweigerungsrechte im Gegensatz dazu Entschlagungsrechte dar. Sie geben dem Zeugen das Recht, die gesamte Aussage oder auch nur die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern. Angehörigen der Prozesspartei und Personen, die durch ihre Aussage eine ihnen obliegende gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen würden (z. B. Bewährungshelfer, Mediatoren oder Ärzte) oder auch berufsmäßigen Parteienvertretern (z. B. Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftstreuhänder) kommt beispielsweise ein Aussageverweigerungsrecht zu.
In diesem kompakten Werk werden die Vernehmungsverbote und Aussageverweigerungsrechte von Zeugen in den gängigsten österreichischen Verfahrensordnungen vereint dargestellt:
Das Werk richtet sich an Studierende, Berufsanwärter und sämtliche Berufsgruppen im juristischen Fachbereich, bietet aber auch Nicht-Juristen und Personen, die als Zeugen in einem Verfahren aussagen müssen, konkrete Antworten auf rechtliche Fragen.
Sichere Bezahlung per Rechnung, Kreditkarte, PayPal und Sofort. | |
Service Hotline: +43 1 246 30-801 |