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2024 kam es zu wesentlichen Änderungen bei der Altersteilzeit (ATZ). So gibt es nunmehr eine gesetzlich geregelte Vorgehensweise für die Ermittlung des Lohnausgleichs, die aber auch bereits laufende ATZ-Modelle betrifft. Dies bedeutet einen beträchtlichen Überprüfungs- und Anpassungsbedarf für die Lohnverrechnung. Auch das schon seit längerem erwartete Auslaufen des geförderten Blockmodells ist besiegelt.
Die neue Bundesregierung hat darüber hinaus eine Pensionsreform in Aussicht gestellt, die die Anhebung des Korridorpensionsalters beinhaltet.
Im Webinar präsentieren die beiden Expertinnen Mag. Monika Kunesch und Mag. Alexandra Platzer mögliche Gestaltungsvarianten der Altersteilzeit und geben Ihnen anhand von Beispielfällen Tipps, wie Sie den Berufsaussteig an die neuen Regelungen anpassen können.