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Die Umsatzsteuer ist eine harmonisierte Steuer innerhalb der EU. Daher sind Kenntnisse der europäischen Grundlagen des Umsatzsteuerrechtes mittlerweile von großer Wichtigkeit für die Rechtsanwender*innen, insb. bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Die Grundlagen für die Regelungskompetenz der EU im MwSt-Bereich finden sich im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV). Insbesondere in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und in der EU-Durchführungsverordnung sind die Vorgaben der EU niedergelegt, deren Inhalte von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. Darüber hinaus spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts und des Gerichtshofes bei der nationalen Anwendung des Umsatzsteuerrechtes eine immer bedeutendere Rolle.