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In den letzten Jahren hat es zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen zum Geltungsbereich des BUAG gegeben, auf die der Gesetzgeber mit zwei Novellen reagiert hat, wobei die jüngste mit 30.7.2026 in Kraft getreten ist.
Die Novelle 2026 regelt nunmehr, dass Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sind, wobei das Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen weiterhin gilt. Änderungen gibt es auch bei der Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau. Darüber hinaus hat die BUAK künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen. Die Teilnahme erfolgt weiterhin freiwillig und die Ausstellung der Karte sowie die Nutzung des BauID-Systems ist kostenfrei, außer wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen.
Darüber hinaus kommt es noch zu einer Änderung iZm Insolvenzen. Entrichtete Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben wurden, können zukünftig nicht nach der Insolvenzordnung angefochten werden, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner genug Vermögen hat, um die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Webinar widmet sich den wesentlichen Neuerungen und den daraus resultierenden Praxisfragen. Ergänzt werden die Inhalte mit der Besprechung aktueller Judikatur – damit sind Sie auf dem neuesten Stand!