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Das Abgabenänderungsgesetz 2024 hat wesentliche Änderungen für Unternehmensgruppen gemäß § 9 KStG gebracht, insb. Einschränkungen bei der Verrechnung von Vorgruppenverlusten neuer Gruppenträger, Wahlrechte für die Verlustzurechnung von Auslandsgruppenmitgliedern und eine mögliche digitale Einbringung von Gruppenanträgen.
Weitere Neuerungen brachte der Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025, der KStR-WE 2021 sowie der UmgrStR-WE 2024.
Die für Sie wesentlichen aktuellen Entwicklungen zu Unternehmensgruppen inkl. Judikatur-Update präsentieren StB Mag. Clemens Prinz und StB Mag. Christoph Riegler im Webinar am 4.6.2025.