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Verbot missbräuchlicher Praktiken im europäischen Steuerrecht
Seit den Entscheidungen des EuGH in den sogenannten „Danish Cases“ ist klar: Dem Unionsrecht liegt ein einheitliches (unionales) Missbrauchsverständnis zugrunde, das im EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz dargestellt ist und insbesondere auch für das bislang nur punktuell harmonisierte Ertragsteuerrecht schlagend wird. Diese Feststellungen haben bedeutende Auswirkungen auf die Grundfreiheitenprüfung ebenso wie auf die Auslegung und Anwendung der Missbrauchstatbestände in den unternehmenssteuerlichen Richtlinien, insbesondere der allgemeinen Anti-Missbrauchsbestimmung und der Hinzurechnungsbesteuerungsvorschrift der Anti-BEPS-RL.
Durch die diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen in § 10a KStG 1988 und § 22 BAO wurde die österreichische Missbrauchsdoktrin weitgehend „europäisiert“. Nichtsdestoweniger entfaltet der EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz für alle Sachverhalte im Anwendungsbereich des Unionsrechts Geltung.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten, in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedeutsamkeit des EU-Anti-Missbrauchsgrundsatzes für grenzüberschreitende ertragsteuerliche Sachverhalte widmet sich die Monografie in umfassender Weise den Wesensmerkmalen dieses unionsrechtlichen Anti-Missbrauchsgrundsatzes, wie er sich speziell im Bereich des Europäischen Ertragsteuerrechts manifestiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden mit den Missbrauchstatbeständen in Art 6 und 7 Anti-BEPS-RL in Kontext gesetzt, um schließlich die maßgeblichen Folgen für die Auslegung und Anwendung der österreichischen Umsetzungsmaßnahmen (§ 10a KStG 1988 und § 22 BAO) abzuleiten.
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