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Finanz, Unternehmen, Beratung: Begleitende Kontrolle am Prüfstand
Von den Voraussetzungen und dem Ablauf der begleitenden Kontrolle über die Planung, Implementierung und Prüfung eines Steuerkontrollsystems bis zu den Abgaben und Prüfungsmöglichkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Aspekten: Das „SWK-Spezial Begleitende Kontrolle“ verschafft Ihnen einen Überblick zu den neuen Bestimmungen.
Die Begleitende Kontrolle, früher als Horizontal Monitoring bekannt, wurde im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 in der BAO gesetzlich verankert. Die revolutionäre Alternative zur klassischen Betriebsprüfung startete in Österreich 2011 mit einem Pilotprojekt. 17 Unternehmensgruppen mit insgesamt 250 einzelnen Unternehmen nahmen daran teil: Sie stimmten sich laufend mit der Finanzbehörde ab, wussten zeitnah, woran sie sind, und hatten somit hohe Rechtssicherheit bei der Veranlagung der Abgaben. Das positive Feedback führte zur gesetzlichen Umsetzung der Begleitenden Kontrolle. Unabhängig davon, ob eine Teilnahme an der begleitenden Kontrolle angestrebt wird, führen derzeit viele Unternehmen ein Steuerkontrollsystem ein. Dies vor allem auch, um das Unternehmen, das Management und die Mitarbeiter vor Finanzvergehen zu schützen.
In diesem SWK-Spezial erfahren Sie alles zu den neuen Bestimmungen aus Sicht der Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.
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