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Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt wesentliche Änderungen für die Kostentragung bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte?
In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage: Welche Regelungen gelten für den Ausbildungskostenrückersatz bei vorzeitiger Vertragsauflösung nach § 2d AVRAG? Welche Vorgaben macht § 11b AVRAG zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, und sind Rückersatzklauseln noch zulässig? Zudem wirft die Veranstaltung einen Blick auf mögliche abweichende Beurteilungen durch den EuGH und deren Folgen für die Praxis.
Unsere Expertin zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten müssen und wie Sie die neuen Regelungen rechtssicher umsetzen.
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