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Das Arbeitsrecht kennt eine Vielzahl von Ereignissen und Situationen, im Rahmen derer die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer:innen ruht, aber die Pflicht zur Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bestehen bleibt. Die wesentlichen „Nichtleistungszeiten“ sind 5 bzw. bis zu 6 Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr, durchschnittlichen 12,3 Kalendertage Krankenstand und 2 Wochen Anspruch auf Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Dazu kommen 8 bis 9 Feiertage pro Kalenderjahr und diverse KV-spezifische Sonderurlaube und Freistellungen. In Summe ist pro Arbeitnehmer:in mit durchschnittlich 10 Wochen „Nichtleistungszeiten“ pro Jahr zu rechnen.
Worauf hierbei aus arbeitsrechtlicher Sicht konkret zu achten ist, welche Verpflichtungen sowohl den/die Arbeitgeber:in als auch die Mitarbeitenden treffen und welche Neuregelung auf Dienstverhinderungen Anwendung findet, die seit 1.11.2023 erfolgen, präsentiert Mag. Wolfram Hitz im Webinar am 5.6.2025.
Im Fokus stehen dabei die für die Praxis wesentlichen Problemstellungen: wie funktioniert die Anrechnung von Vordienstzeiten für die 6. Urlaubswoche? Kann der/die AG den Urlaubsverbrauch in während der Kündigungsfrist einseitig anordnen? Beseht für die Mitarbeitenden eine Pflicht zur Kontaktaufnahme während des Krankenstandes? Details dazu im Webinar am 5.6.!
Das Webinar ist Teil der Webinar-Reihe Arbeitsrecht Frühjahr 2025, kann aber auch getrennt gebucht werden.
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