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Der Parteienvertreter nimmt eine zunehmend zentrale Rolle in der Berechnung und Abfuhr der Besteuerung von entgeltlichen Grundstücksveräußerungen ein und wird funktionell immer mehr zu einem verlängerten Arm des Finanzamts.
Er hat sowohl bei der Anberaumung des Rechtsgeschäfts gewisse Aufklärungspflichten als auch bei der darauffolgenden Abwicklung weitreichende Pflichten zu beachten, für dessen Einhaltung er im unterschiedlichen Ausmaß haftet.
Grundsätzlich stehen dem Parteienvertreter zwei Möglichkeiten offen, einerseits hat er die Möglichkeit, eine Mitteilung gemäß § 10 GrEStG und andererseits eine Selbstberechnung gemäß § 11 GrEStG des Erwerbsvorganges vorzunehmen. Hinsichtlich der Dauer der Abwicklung, der Abgeltungswirkung, der Haftung sowie auch der Pflichten des Parteienvertreters ergeben sich hierbei jedoch gravierende Unterschiede zwischen den beiden Mitteilungsmöglichkeiten.
Das Werk erläutert allgemeine Begriffsbestimmungen des § 30 EStG, die Berechnung der ImmoESt, die Abgabenerklärung sowie die Selbstberechnung der ImmoESt, die Pflichten des Parteienvertreters, die Haftungen des Parteienvertreters sowie verfahrensrechtliche Sonderkonstellationen näher.
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