Stephan Foglar-Deinhardstein ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Zuvor war er Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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Kreditgeber sind seit Juni 2010 dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags die Bonität des kreditwerbenden Verbrauchers zu prüfen. Die diesbezügliche Bestimmung des § 7 VKrG beruht auf den Vorgaben der Verbraucherkredit-RL 2008.