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„Optische Mängel sind bloß Schönheitsfehler, solange sie keine Auswirkungen auf die Funktionstüchtigkeit des Gewerks haben“, wird oft behauptet. Damit gäbe es keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Zu Recht?
Unsere aktuelle „Jahrestagung Baumängel & Bauschäden“ widmet sich heuer der Beurteilung und Bewertung optischer Mängel und Abweichungen sowie deren rechtlicher Einordnung.
Behandelt werden die unterschiedlichen Formen in verschiedenen Bauteilen und Baustoffen, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie optische Mängel entstehen und vermieden werden können.
Die rechtliche Einführung durch den „Bauanwalt“ Dr. Herbert Gartner und die Fachbeiträge der Top-Experten aus der Sachverständigenbranche (aus den wichtigsten Gebieten des Bauens) machen diese jährliche Fachtagung zu einem Pflichttermin für alle Bauschaffenden.
Inhalt:
Zielgruppe:
9:00 Uhr | Begrüßung & Einleitung, aktuelle Fälle und Rechtsprechung
RA Univ.-Lektor Dr. Herbert Gartner
SV Arch. HS-Prof. i.R. Dipl.-Ing. Dr. Karl Mezera
9:30 Uhr | Optische Mängel an Fassaden und Putzen: Technischer & rechtlicher Rahmen
SV Dipl.-Ing. Georg Pommer
11:00 Uhr | Optische Mängel an Fassaden und Putzen: Ursachen & Vermeidung anhand praktischer Beispiele
SV Ing. Franz Kitzler
13:00 Uhr | Flachdächer & Terrassen
SV Ing. Wolfgang Hubner
14:00 Uhr | „Schönheitsfehler“ bei Fenster, Türen und Verglasungen
SV Ing. Herbert Tschirk
15:30 Uhr | „Zwischen Bagatelle und Totalschaden“: Optische Unregelmäßigkeiten im Fußbodenbau
SV Gerhard Tikal
16:30 Uhr | Zusammenfassung, Ausblick & Diskussion