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Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG (nunmehr Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG), 2002 geschaffen, stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Arbeitsrechts dar. Auf der Basis einer Sozialpartnereinigung konnte das als nicht mehr zeitgemäß empfundene bisherige Abfertigungsrecht in das zukunftsweisende Instrument der Abfertigung neu umgewandelt werden.
Dieses Modell hat nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch im Rahmen der Europäischen Union als Best-Practice-Beispiel für den Begriff „Flexicurity“ entsprechenden Anklang gefunden.Mit den umfangreichen Novellen 2005 und 2007 wurden auch freie Dienstnehmer in das BMSVG einbezogen sowie eine Vorsorge für die Selbständigen geschaffen.
Mit dem vorliegenden Kommentar wird in Rücksicht auf das nicht unkomplizierte „Gesetzeswerk BMSVG“ sowohl der Praxis ein „Problemlöser“ an die Hand gegeben als auch eine umfassende Durchdringung und Aufarbeitung der Rechtsmaterie „Abfertigung neu“ in rechtswissenschaftlicher Hinsicht geboten.
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