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Leitfaden zur Immobilienertragsteuer für Parteienvertreter
Immobilienveräußerungen unterliegen seit 2012 unabhängig von der Behaltedauer der Immoblienertragsteuer. Für Parteienvertreter hält die Regelung Pflichten, aber auch Chancen bereit. Der Leitfaden mit zahlreichen Beispielen gibt dem Parteienvertreter das steuerliche Rüstzeug für die tägliche Praxis mit:
• Die Regelung: steuerpflichtige Tatbestände, Zeitpunkt der Veräußerung, Befreiungstatbestände, Optionsmöglichkeiten, Verlustverwertung, Entlastung aufgrund anderer Steuern
• Die Berechnung: Alt- oder Neuvermögen, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Progression, Sonderfälle
• Die Verpflichtungen der Parteienvertreter: Mitteilung nach § 30c, Ablauf des Verfahrens, Haftung, Folgen, Spezialfälle
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